Aufmaß = Zur Ermittlung des Umfangs von Bauleistungen wird der Leistungsumfang aus Ausführungsplänen erfasst. Das Aufmaß kann zur Erstellung einer prüfbaren Abrechnung oder für ein Leistungsverzeichnis genutzt werden. Der ermittelte Umfang der zu erbringenden Leistungen kann als Grundlage für Angebote bei öffentlichen oder beschränkten Ausschreibungen bzw. bei bereits erbrachten Leistungen als Grundlage zur Rechnungserstellung herangezogen werden.